Bald stehen die Sommerferien vor der Tür und damit beginnt wieder die Saison der Aushilfen und Ferienjobber. Gut zu wissen: Auch diese „Zeitarbeiter“ sind gesetzlich unfallversichert auf dem Weg zur Arbeit und während der Arbeit.
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel im Ferienjob verdient wird. Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist – Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse oder Fach-Berufsgenossenschaft – weiß die Personalabteilung des Unternehmens. Für Arbeitgeber besonders praktisch: Der Versicherungsschutz besteht automatisch ab dem ersten Tag der betrieblichen Tätigkeiten und auf allen erforderlichen Wegen von und zur Firma. Und das ohne Anmeldung und zusätzliche Mitgliedsbeiträge.
Aushilfen und Ferienjobber sollten allerdings ausführlich eingewiesen werden oder nur Aufgaben erledigen, die sie auch ohne qualifizierte Anleitung bewältigen können. Denn gerade unerfahrenen Hilfskräften passieren häufig Unfälle. Zu beachten ist auf jeden Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz, das regelt, ab welchem Alter Schüler wie lange arbeiten dürfen.
Bei versicherten Unfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden erhalten Versicherte eine entsprechende Rente.
Versicherungsschutz im Ausland klären
Anders ist es bei Ferienjobs und Praktika im Ausland: Hier sind Arbeitsunfälle nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt selbst dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer zum Beispiel in den Ferien in Italien arbeiten will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren.
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