Versichert bei der Hilfeleistung

15.10.2021

Bild: Adobe Stock/Wellnhofer Design

Personen, die bei einem mutigen Einsatz zum Schutz anderer zu Schaden kommen, stehen als Hilfeleistende unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die für Bayern zuständige Landesunfallkasse (Bayer. LUK) mit Sitz in München hin.

„Menschen, die Zivilcourage zeigen, um anderen zu helfen, werden bei einem Unfall im Zusammenhang mit der Hilfeleistung nicht alleine gelassen. Die Bayerische Landesunfallkasse übernimmt alle Kosten für die medizinische und berufliche Rehabilitation bis hin zu einer Rente, falls erforderlich“, erklärt Elmar Lederer, Direktor der Bayer. LUK. Auch Sachschäden sind versichert, wenn z.B. bei der Hilfeleistung die Kleidung verschmutzt wird und Reinigungskosten entstehen.

Der Gesetzgeber hat diese besondere Regelung im Sozialgesetzbuch verankert, um das ehrenamtliche Engagement von Bürgern anzuerkennen und besonders zu würdigen. Genauso wie z. B. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Schülerlotsen, Gemeinderäte und sonstige Personen, die im Interesse der Allgemeinheit handeln, sind auch sog. Hilfeleistende bei ihrem Einsatz vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Die Kosten hierfür trägt die öffentliche Hand, hier der Freistaat Bayern.

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