Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

10.03.2022

(c) Adobe Stock/Halfpoint

Immer mehr Menschen aus der Ukraine und aus anderen Nationen flüchten gerade vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern. Die Solidarität mit ihnen ist riesengroß, viele packen hier in Deutschland auch ehrenamtlich mit an, um den Flüchtlingen zu helfen.

Wer sich engagieren möchte, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII.

Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (zum Beispiel Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger leichter.

 

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet.

Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, das können zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen sein. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.

 

Zuständigkeit in Bayern

Wer für die Kommune oder für ein Hilfeleistungsunternehmen (Freiwillige Feuerwehr, BRK, DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund) ehrenamtlich tätig ist, ist bei der KUVB/Bayer.LUK gesetzlich unfallversichert. Wer sich bei einer Wohlfahrtsorganisation engagiert, ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert, ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch (089 36093 440) an unser Service-Center wenden. 

 

Mehr Informationen

  1. Online-Portal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Flüchtlingshilfe
  2. Infoblatt "Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe"
  3. Podcast der DGUV zum Versicherungsschutz für Helfende
  4. Flyer "Gesetzlich unfallversichert bei der ehrenamtlichen Tätigkeit"

 

 

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