Vom ersten Schultag an gesetzlich unfallversichert

08.09.2020
Das Bild zeigt Kinder in der Schule. Foto: Fotolia

Die Sommerferien in Bayern gehen zu Ende und rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler machen sich wieder auf den Weg in die Schule. Auch wenn die Corona-Pandemie zu vielen Unsicherheiten hinsichtlich der Wiederaufnahme des Regelbetriebs führt, ist es doch wichtig für alle Eltern zu wissen: Vom ersten Schultag an sind ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert.

Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei auf dem Pausenhof verletzt wird: Es ist grundsätzlich ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt unter anderem Schülerinnen und Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen und Studierende an Hochschulen – und das kostenfrei für die Eltern. Finanziert wird die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung aus Steuermitteln.

Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn sie unter der Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an einer organisierten Mit-tagsbetreuung bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.

Versicherungsschutz aus einer Hand

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen werden auch Renten gezahlt.

Wichtig ist, dass Unfälle schnell der KUVB / Bayer. LUK gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise automatisch die Schule. Wenn sich der Unfall auf dem Schulweg ereignet hat oder der Arztbesuch erst später erforderlich wird, sollten die Eltern schnell die Schule informieren. Die Ärztin bzw. der Arzt rechnet dann direkt mit der KUVB / Bayer. LUK ab, die Krankenkassenkarte muss bei einem Schulunfall nicht vorgelegt werden.

Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gibt es hier

 

 

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