Was kleine Kratzer verraten können

08.03.2018

Ein Schulkind stürzt auf dem Weg zum Pausenhof. Ein Kratzer. Ein Pflaster. Fertig? Nein. Jeder Unfall kann Hinweise auf verborgene Gefahren im Schulalltag geben. Daher ist es im Interesse der Schule und ihrer Schützlinge, nicht nur Unfälle zu dokumentieren, die einen Arztbesuch erfordern. Auch Bagatellunfälle, die im täglichen Schulbetrieb aufkommen, sollten aufgezeichnet werden, empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

„Winzige Kratzer können Anzeichen für defekte Gegenstände im Schulgebäude, die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen oder für Raufereien sein“, sagt Katja Seßlen, stellvertretende Abteilungsleiterin Bildungswesen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). „Auch Vorfälle, die bislang noch selten auftraten, aber in Zukunft vermeidbar wären, können daran abgelesen werden, sofern man ihre Ursache dokumentiert hat und dadurch kennt.“  

Die Dokumentation der Bagatellverletzungen gibt neben den Namen der Zeugen und Ersthelfer unter anderem den Unfallzeitpunkt an. Sprich: Der Zusammenhang zwischen Unfall, Versichertem und versicherter Tätigkeit kann auch nachgewiesen werden, wenn sich eine kleine Verletzung zum Beispiel durch Infektion verschlimmert und dadurch erst später ein Arztbesuch notwendig wird. Somit kann auch rückwirkend eine Unfallanzeige erstellt und der Fall als „Schulunfall“ anerkannt werden. Letztlich lässt sich auch der Verbrauch an Verbandmaterialien über diese Aufzeichnungen feststellen. „Ein eventueller Schwund erfordert eine rechtzeitige Neubeschaffung. Denn Erste Hilfe darf niemals an fehlendem Material scheitern“, sagt Seßlen.

Schulleitungen sind verpflichtet, das Unfallgeschehen an der Schule zu dokumentieren, um daraus für die Zukunft geeignete Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Nach jedem Unfall, bei dem ein Arztbesuch nötig ist und Kosten für Transport, Arzt, Untersuchung und Behandlung entstehen, muss der Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung erhalten. Das Formular der Unfallanzeige ist bei den meisten Unfallversicherungsträgern online als Download erhältlich, meist kann die ausgefüllte Unfallanzeige auf digitalem Weg zurückgeschickt werden.
Ausführliche Tipps und eine Checkliste, wie Unfallanzeigen und Bagatellunfälle durch die Schulleitung am besten dokumentiert werden, enthält die erste Ausgabe der Präventionszeitschrift „pluspunkt“ der DGUV. Sie erscheint in neuer, frischer Optik. Inhaltlicher Schwerpunkt ist das Thema „Bewegung und Lernen“.

Weiterführende Informationen zur Dokumentation von Bagatellunfällen bietet die DGUV Information 204-021, abrufbar unter publikationen.dguv.de; Suchbegriff 204-021.
Die DGUV pluspunkt gibt es kostenlos zum Lesen und Downloaden unter: https://www.dguv-lug.de/magazin-dguv-pluspunkt/aktuelle-ausgabe/

DGUV pluspunkt
"DGUV pluspunkt" ist das Magazin für sichere und gesunde Schulen. Reportagen, Interviews und Hintergrundinformationen bieten Wissenswertes zum Thema. "DGUV pluspunkt" erscheint vierteljährlich in einer Auflage von rund 80.000 Exemplaren.

 

 

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