Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sind rund 160.000 minderjährig. In der neuen Ausgabe des Magazins „Pflege daheim“ der KUVB und Bayer. LUK schildern Eltern, wie sie den Alltag mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen bewältigen.
Zum Beispiel Ieva Berzina-Hersel aus Berlin. Ihr Sohn kam mit einem seltenen, schweren Gendefekt auf die Welt. Unterstützungsangebote in der Nähe gab es kaum. Die Volkswirtin gründete deshalb den gemeinnützigen Verein „einePause e.V.“, der aktuell ein eigenes Kurzzeitwohnheim für pflegebedürftige junge Menschen plant. Dort sollen Kinder heilpädagogisch betreut werden, während sich die pflegenden Angehörigen erholen können. Denn, so die engagierte Mutter: „Für ältere pflegebedürftige Menschen gibt zahlreiche Angebote für die Kurzzeitpflege, nicht jedoch für pflegebedürftige Kinder, deren Erkrankung nicht unmittelbar lebensbedrohend ist und die lange pflege- und betreuungsbedürftig bleiben.“
Wenn das Pflegeheim den Vertrag kündigt
Wenn das Pflegeheim den Vertrag kündigt, ist das zunächst ein großer Schock. Was die Gekündigten selbst und ihre Angehörigen dann tun können, erläutert Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in „Pflege daheim“. Aggressives und übergriffiges Verhalten des Bewohners oder der Bewohnerin, das dem Pflegepersonal nicht länger zuzumuten sei, könne ein berechtigter Kündigungsgrund sein, so Rohmann. Dann sei eine Einzelfallprüfung notwendig.
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