Leistungen nach einem Erste-Hilfe-Einsatz
Haben Sie einem anderen Menschen geholfen, der in Not war, und dabei selbst Schaden genommen? Wenn Sie in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub Erste Hilfe leisten, stehen Sie unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Beitragsfrei und umfassend.
Zuständig für die Absicherung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ist immer die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem sich der Unfall ereignet hat. In Bayern ist das die Bayerische Landesunfallkasse. Sofern Sie sich infolge Ihrer Hilfeleistung eine Verletzung zugezogen haben oder ein Schaden an Ihren Sachen entstanden ist, informieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns um alles weitere.
Wir helfen Ihnen weiter
Wenn Sie nach einer Hilfeleistung Unterstützung von der Bayerischen Landesunfallkasse erhalten möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Telefonisch ist unser Servicecenter für Sie erreichbar von
Mo-Do 09.00 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Fr 09.00 - 11.30 Uhr
Telefon: 089 36093-440
Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: servicecenter@ kuvb.de
Ein formeller Antrag auf Leistungen ist nicht erforderlich. Die Unfallkasse ermittelt automatisch („von Amts wegen“) bei jedem Hilfeleistungsfall, der ihr bekannt wird. Außerdem wären wir Ihnen für eine ausführliche Schilderung des Sachverhaltes, insbesondere der Motive und der näheren Umstände für das Tätigwerden, dankbar.
Auch Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die Aufgabe übernehmen jedoch die dafür zuständigen Ämter für Soziale Entschädigung, auch als Versorgungsämter bekannt. Zur Antragstellung bei der zuständigen Einrichtung beraten wir Sie gern.
Menschen in Not helfen ist Ehrensache
Jeder Mensch ist verpflichtet, einer anderen Person Hilfe zu leisten, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu begeben. Trotzdem ist es nicht selbstverständlich. Und darum stehen Hilfeleistende unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wann greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Versichert sind Personen:
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelferinnen und Ersthelfer umfassen unter anderem
Was können Sie tun, wenn Sie Erste Hilfe geleistet haben und dabei selbst zu Schaden gekommen sind? Versuchen Sie, Zeugen zu gewinnen, und notieren Sie sich deren Anschriften.
Teilen Sie dem behandelnden Arzt /der behandelnden Ärztin mit, dass sich der Unfall bei einer Hilfeleistung zugetragen hat, und schildern Sie bereits hier die Situation möglichst genau. Wichtig: Sofern Sie aufgrund der Hilfeleistung arbeitsunfähig sind, suchen Sie bitte sofort oder später einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (D-Arzt) auf. Dies sind besonders qualifizierte ärztliche Partner der gesetzlichen Unfallversicherung.
Checkliste: Helfen Sie, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
Wenn eine Gefahr für andere Menschen von einem Täter ausgeht und Sie das Opfer schützen wollen, ist es wichtig, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Das können Sie tun, um zu helfen und sich selbst zu schützen: