Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt im deutschen Sozialversicherungssystem seit über 125 Jahren einen wichtigen Platz ein. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VII festgelegt und umfassen die drei großen Bereiche:
Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitation und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Standard der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung für den Bereich der Kommunen sowie die Bayerische Landesunfallkasse für den staatlichen Bereich.