Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK)
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2023 in München beschlossen, dass die DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ vom Oktober 1993, in der Fassung vom Januar 1997, zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt wird und die hierzu erforderliche Genehmigung beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingeholt wird.
München, 6. Dezember 2023
Christian Huß, amtierender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 18. Juni 2024 (Az: StMAS – I5/6345-1/10/1) die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ genehmigt.
Die Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen der Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung wurde am 5. Juli 2024 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ ist damit außer Kraft gesetzt.
Der Wahlausschuss der Bayerischen Landesunfallkasse gibt gemäß § 79 Abs. 3 SVWO das endgültige Wahlergebnis der Sozialversicherungswahl 2023 der Bayerischen Landesunfallkasse bekannt.
Diese Bekanntmachung wurde am 24. Juli 2023 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in einer öffentlichen Sitzung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 SVWO). Die Sitzungstermine werden auf der Webseite der Bayer. LUK bekannt gegeben.
Der Termin für die vierte Wahlausschusssitzung der Bayer. LUK wurde festgelegt für:
20. Juli 2023 um 11:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der KUVB, Ungererstraße 71, 80805 München
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Elmar Lederer
Diese Bekanntmachung wurde am 20. März 2023 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Der Wahlausschuss der Bayerischen Landesunfallkasse gibt bekannt, dass zur Wahl der Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse aus der Wählergruppe der Versicherten nur eine Vorschlagsliste mit dem Kennwort „Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“ eingereicht wurde.
Diese Liste hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 gemäß § 23 Abs. 1 SVWO zugelassen.
Für die Gruppe der Versicherten findet keine Wahlhandlung statt (§ 28 Abs. 1 SVWO).
Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung darüber hinaus das Wahlergebnis fest. Die in der o. g. zugelassenen Vorschlagsliste benannten Bewerberinnen und Bewerber gelten mit Ablauf des 31. Mai 2023 (Wahltag der 13. Sozialversicherungswahlen) als in die Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse gewählt (§ 28 Abs. 3 SVWO).
Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber in der Vertreterversammlung werden gemäß § 44 Abs. 2 a Nr. 1 SGB IV ohne Wahlhandlung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestimmt.
Diese Bekanntmachung wurde am 13. Januar 2023 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Die Änderung der Entschädigungsregelung vom 8. Dezember 1999 in der Fassung vom 25. Juli 2019 (Bekanntmachung nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK auf der Webseite der Bayer. LUK am 23. Oktober 2019) wurde auf Vorschlag des Vorstandes der Bayer. LUK vom 12. Juli 2022 von der Vertreterversammlung der Bayer. LUK am 13. Juli 2022 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2022 in Kraft und wurde von der Regierung von Oberbayern - Oberversicherungsamt Südbayern mit Schreiben vom 22. September 2022 (Aktenzeichen: 6311.12.2_01-12-1) genehmigt.
Diese Bekanntmachung wurde am 29. September 2022 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in einer öffentlichen Sitzung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 SVWO). Die Sitzungstermine werden auf der Webseite der Bayer. LUK bekannt gegeben.
Der Termin für die dritte Wahlausschusssitzung der Bayer. LUK wurde festgelegt für:
14. Dezember 2022 um 10:30 Uhr im Verwaltungsgebäude der KUVB, Ungererstraße 71, 80805 München (Raum 051)
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Elmar Lederer
Diese Bekanntmachung wurde am 28. September 2022 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in einer öffentlichen Sitzung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 SVWO). Die Sitzungstermine werden auf der Webseite der Bayer. LUK bekannt gegeben.
Der Termin für die zweite Wahlausschusssitzung der Bayer. LUK wurde festgelegt für:
4. Mai 2022 um 10:30 Uhr im Verwaltungsgebäude der KUVB, Ungererstraße 71, 80805 München (Raum 051)
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Elmar Lederer
Diese Bekanntmachung wurde am 13. April 2022 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Im Jahr 2023 finden die nächsten Sozialversicherungswahlen statt. Als Wahltag hat der Bundeswahlbeauftragte, Herr Peter Weiß, den 31. Mai 2023 bekannt gegeben.
Hierfür ist vom Vorstand eines jeden Versicherungsträgers ein Wahlausschuss zu bestellen (§ 3 Abs. 1 Wahlordnung für die Sozialversicherung - SVWO).
Der Vorstand der Bayer. LUK hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 folgende Personen in den Wahlausschuss der Bayer. LUK berufen:
Der Vorstand der Bayer. LUK hat Herrn Direktor Elmar Lederer zum Vorsitzenden des Wahlausschusses und Herrn stellvertretenden Direktor Martin Trunzer als dessen Stellvertreter bestellt.
Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 SVWO). Die Sitzungstermine werden im Internet bekannt gegeben.
Als erster Sitzungstermin der Bayer. LUK wurde festgelegt:
Wahlausschuss der Bayer. LUK: 10. März 2022 um 10:30 Uhr im Verwaltungsgebäude, Ungererstraße 71, 80805 München (Raum 051)
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Elmar Lederer
Diese Bekanntmachung wurde am 17. Februar 2022 hier veröffentlicht. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse hat in ihrer Sitzung
am 2. Juli 2021 in München beschlossen, dass die Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ in der Version GUV-V C9 außer Kraft gesetzt wird und die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ in Kraft gesetzt wird.
München, 2. Juli 2021
Dr. Michael Hübsch, amtierender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 20. August 2021 (Az: StMAS – I5/6345-1/9/2) die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C9 „Kassen“ sowie die Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" genehmigt.
Die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C22 „Kassen“ außer Kraft gesetzt.
Die Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen der Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung wurde am 1. September 2021 hier veröffentlicht. Nach § 45 Abs. 1 der Satzung der KUVB gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Die neue DGUV Vorschrift 25 finden Sie hier zum Download.
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2020 in München beschlossen, dass die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Version GUV-V C22 außer Kraft gesetzt wird und in der Version DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ in Kraft gesetzt wird.
München, 9. Juli 2020
Christian Huß, Vorsitzender der Vertreterversammlung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 15. April 2021 (Az: StMAS – I5/6345-1/8/1) die Außerkraftsetzung der GUV-V C22 sowie die Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" genehmigt.
Die neue DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Version GUV-V C22 außer Kraft. Die Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen der Bekanntmachung. Nach § 43 der Satzung der Bayer. LUK gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Diese Bekanntmachung wurde am 25. Mai 2021 hier veröffentlicht.
Die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung. Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 zu erheblichen Ausfällen des Geschäftsbetriebs. Zur Kompensation dieser Auswirkungen hat der Gesetzgeber im März das Sozialschutzpaket beschlossen.
Ein Bestandteil des Sozialschutz-Pakets ist das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG). Dieses Gesetz sieht vor, dass die Leistungsträger eine Strukturverantwortung für Erbringer sozialer Dienstleistungen übernehmen, die im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ihre Leistungen nicht mehr erbringen können oder dürfen und dadurch Einkommenseinbußen erleiden. Unter der Voraussetzung, dass sich diese Einrichtungen bereit erklären, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Krise einzusetzen, sieht das SodEG vor, dass sie von den Leistungsträgern Zuschüsse von bis zu 75 % der regelmäßig an sie geleisteten Zahlungen erhalten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben beschlossen, die sich aus dem SodEG ergebenden Verwaltungsverfahren an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Beauftragte zu übertragen. Die Vereinbarung über diese Beauftragung der DGUV durch die Bayer. LUK ist hier im Wortlaut nachzulesen.
Diese Bekanntmachung erfolgte am 14.04.2020.
Die Änderung der Entschädigungsregelung vom 8. Dezember 1999 in der Fassung vom 28. Juli 2016 (Bekanntmachung im Mitteilungsblatt "Unfallversicherung aktuell", Nr. 1/2017, Seite 26) wurde auf Vorschlag des Vorstandes der Bayer. LUK vom 21. Februar 2019 von der Vertreterversammlung der Bayer. LUK am 25. Juli 2019 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2019 in Kraft und wurde von der Regierung von Oberbayern - Oberversicherungsamt Südbayern mit Schreiben vom 3. September 2019 (Aktenzeichen: 12.2.1-6311-01/19-LUK) genehmigt.
Nach der Satzung der Bayer. LUK (§ 43) gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen. Diese Bekanntmachung wurde am 23. Oktober 2019 hier veröffentlicht.
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Landesunfallkasse hat in ihrer Sitzung am 25. Juli 2019 in Benediktbeuern beschlossen, dass die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ in der Version GUV-V C53 außer Kraft gesetzt wird und in der Version DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Kraft gesetzt wird.
Benediktbeuern, 25. Juli 2019
Christian Huß, alternierdender Vorsitzender der Vertreterversammlung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 (Az: StMAS - I6/6345-1/7/4) die Außerkraftsetzung der GUV-V C53 sowie die Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" genehmigt.
In Kraft tritt die neue DGUV Vorschrift „Feuerwehren“ mit dieser Bekanntmachung. Nach der Satzung der Bayer. LUK (§ 35 Abs. 4 i. V. m. § 43) gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.
Diese Bekanntmachung wurde am 23. Oktober 2019 hier veröffentlicht.
Die Vertreterversammlung der Bayer. LUK beschloss am 12. November 2018 eine neue Satzung, die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 genehmigt wurde. Die Satzung trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Sie finden Sie unter dem unten stehenden Link.
Diese Bekanntmachung wurde am 2. Januar 2019 hier veröffentlicht.