Daten und Fakten zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und zur Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK)

Das Bild zeigt versicherte Feuerwehrleute bei der Arbeit.
Das Bild zeigt eine versicherte Haushaltshilfe bei der Arbeit.
Das Bild zeigt eine versicherte Schülerin.
Das Bild zeigt ein versichertes kleines Mädchen in der Kindertagesstätte.

Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) bestanden im Jahr 2020 insgesamt 6 Millionen Versicherungsverhältnisse.

Diese Versicherungsverhältnisse gliedern sich auf folgende Bereiche auf:

  • 785 Tsd. Beschäftigte des bayerischen öffentlichen Dienstes,
  • 320 Tsd. ehrenamtlich Tätige (z. B. Wahlhelfer, kommunale Mandatsträger, Schülerlotsen, Eltern-, Behinderten-, Ausländer- und Seniorenbeiräte),
  • 556 Tsd. Personen in Hilfeleistungsunternehmen (insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren),
  • 670 Tsd. private Pflegepersonen,
  • 3 Mio. Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kinder bei Tagespflegepersonen, allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schulen sowie Studierende,
  • 110 Tsd. Beschäftigte in Privathaushalten, wie Haushaltshilfen, Gartenhelfer oder Babysitter,
  • 561 Tsd. sonstige Versicherte (wie z. B. Blut- und Organspender, Pannenhelfer).


Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheit, Wegeunfälle) versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Kommunen und dem Freistaat Bayern sowie deren Unternehmen gezahlt. Für die Helfer im Haushalt zahlen die Haushaltsvorstände als „private Arbeitgeber“ je nach Anzahl der geleisteten Wochenstunden 38 Euro oder 76 Euro im Jahr.

Die KUVB und die Bayer. LUK haben eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind die Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftung ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit.

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) festgelegt und umfassen:

  • Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  • Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Entgeltersatzleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld),
  • Gewährung von Entschädigung, wenn schwer wiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben (Verletztenrenten).


Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

  • 107.221 gemeldete Unfälle in der Schülerunfallversicherung/SUV (Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende) - 2020: 105.796
  • 45.910 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung - 2020: 46.880
  • 11.712 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheiten - 2020: 5.182
  • 17 tödliche Unfälle oder Berufskrankheiten, davon 3 in der Schülerunfallversicherung - 2020: 19, davon 5 in der SUV

Für Rehabilitationsleistungen, Entschädigungen und Renten wurden rund 205 Mio. Euro ausgegeben, für die Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 13,6 Mio. Euro.

Aktuelle Zahlen, Projekte und Themen finden Sie in unserem Jahresbericht.