Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind gesetzlich unfallversichert:
Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheit, Wegeunfälle) versichert.
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Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Kommunen und dem Freistaat Bayern sowie deren Unternehmen gezahlt. Für die Helfer im Haushalt zahlen die Haushaltsvorstände als „private Arbeitgeber“ je nach Anzahl der geleisteten Wochenstunden einen Jahresbeitrag.
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Die KUVB und die Bayer. LUK haben eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind die Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftung ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit.
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) festgelegt und umfassen:
Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Für Rehabilitationsleistungen, Entschädigungen und Renten wurden rund 226 Mio. Euro ausgegeben, für die Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 13,3 Mio. Euro.
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