Soziale Verantwortung mitgestalten
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der Unfallversicherungsträger in eigener Verantwortung erfüllen.
Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen
Die beiden Unfallversicherungsträger haben als weiteres Organ einen hauptamtlichen