Selbstverwaltung und Geschäftsführer

Soziale Verantwortung mitgestalten

 

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der Unfallversicherungsträger in eigener Verantwortung erfüllen.

Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen

 

Die beiden Unfallversicherungsträger haben als weiteres Organ einen hauptamtlichen

Die Selbstverwaltung der KUVB besteht aus Vertreterversammlung und Vorstand, die beide zu gleichen Teilen mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt sind. Dazu gibt es noch Ausschüsse mit besonderen Aufgaben wie z.B. Renten- oder Widerspruchsausschuss.
Die Selbstverwaltung der Bayer.LUK besteht aus Vertreterversammlung und Vorstand, die zu gleichen Teilen mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt sind. Dazu gibt es noch Ausschüsse mit besonderen Aufgaben wie z.B. Renten- oder Widerspruchsausschuss