Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des Unfallversicherungsträgers. Sie beschließt u. a. die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht. Daneben stellt sie den jährlichen Haushaltsplan auf und wählt den Vorstand.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch Sozialwahlen gewählt. Abweichend davon werden die Arbeitgebervertreter der Bayerischen Landesunfallkasse vom Oberversicherungsamt Südbayern bestimmt.
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der oder dem Vorsitzenden und der oder dem alternierenden Vorsitzenden.