Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des Unfallversicherungsträgers. Sie beschließt u. a. die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht. Daneben stellt sie den jährlichen Haushaltsplan auf und wählt den Vorstand.

Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch Sozialwahlen gewählt. Abweichend davon werden die Arbeitgebervertreter der Bayerischen Landesunfallkasse vom Oberversicherungsamt Südbayern bestimmt.


Kommunale Unfallversicherung Bayern

Kirsten Drenckberg
amtierende Vorsitzende
Bernd Kränzle
alternierender Vorsitzender

Bayerische Landesunfallkasse

Dr. Michael Hübsch
amtierender Vorsitzender
Christian Huß
alternierender Vorsitzender


Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der oder dem Vorsitzenden und der oder dem alternierenden Vorsitzenden.