Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des  Unfallversicherungsträgers. Sie beschließt u. a. die Satzung, die  Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes  Recht. Daneben stellt sie den jährlichen Haushaltsplan auf und wählt den  Vorstand.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch  Sozialwahlen gewählt. Abweichend davon werden die Arbeitgebervertreter  der Bayerischen Landesunfallkasse vom Oberversicherungsamt Südbayern  bestimmt.
Kommunale Unfallversicherung Bayern


Bayerische Landesunfallkasse


Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der oder dem Vorsitzenden und der oder dem alternierenden Vorsitzenden.