Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Er bereitet u. a. die autonomen Rechtssetzungen vor und stellt den Haushaltsplan auf. Der Vorstand der Kommunalen Unfallversicherung Bayern entscheidet weiter über wesentliche Personalangelegenheiten.
Der Vorstand wird alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung gewählt. Abweichend davon werden die Arbeitgebervertreter der Bayerischen Landesunfallkasse vom Oberversicherungsamt Südbayern bestimmt.
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
Der Vorsitz im Vorstand wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem alternierenden Vorsitzenden jährlich am 1. Oktober.