Versicherte

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Person nicht ständig, sondern nur bei bestimmten Tätigkeiten versichert. So besteht für Arbeitnehmer Unfallversicherungsschutz nur für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. In ihrer Freizeit sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert.

Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und der Bayerischen Landesunfallkasse sind alle Beschäftigten der bayerischen Kommunen und des Freistaates Bayern versichert (für Beamtinnen und Beamte sehen die Beamtengesetze eine eigene Unfallfürsorge vor). Daneben sind alle bayerischen Schülerinnen und Schüler und Studierenden versichert sowie zahlreiche Personen, die sich für die Allgemeinheit in besonderer Weise einsetzen.

  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (z. B. in Gemeinden, Ministerien, Landratsämter, Sparkassen, Gesundheitsdienst, Straßenbau, Theater, Museen, Krankenhäusern, Stadthallen, Bäder, Flughäfen)
  • Kinder während des Besuchs von staatlich anerkannten  Tageseinrichtungen ( z. B. Kindergarten, Krippe, Hort) sowie Kinder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des § 23 des Sozialgesetzbuches VIII
  • Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung)
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen; dies gilt auch für Diplomanden und Doktoranden
  • Ehrenamtlich Tätige (z. B. kommunale Mandatsträger, Elternbeiräte, Schülerlotsen, Wahlhelfer, Ehrenamtliche Richter, Schöffen und Zeugen)
  • Sonstige Versicherte: Personen in Hilfeleistungsorganisationen, wie freiwillige Helfer/innen und ehrenamtliche Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Freiwillige Feuerwehren, Bayerisches Rotes Kreuz mit Berg- und Wasserwacht, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe) sowie Teilnehmende an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurse) und freiwillige Helfer/innen im Katastrophenschutz, Blut- und Organspender und Personen, die in Unglücks- oder Notfällen Hilfe leisten
  • Haushaltshilfen (wie Gartenhelfer, Putzhilfen etc.)
  • Häusliche Pflegepersonen

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